Wir verlangen Klarheit!

Positionspapier zum Artikel 47 der PSA-Verordnung (EU) 2016/425: GermanFashion hat in Kooperation mit allen deutschen Verbänden, deren Mitglieder von der PSA-Verordnung betroffen sind, ein Positionspapier an die EU-Kommission geschickt, mit dem wir diese aufgefordert haben, jetzt für Rechtsklarheit zu sorgen. Die PSA-Industrie wartet immer noch auf eine klare Stellungnahme der EU-Kommission, wie Artikel 47 Abs. 2 zu interpretieren ist. Im Kern geht es darum, ob ab dem 21. April 2019 alle PSA-Hersteller eine neue Baumusterprüfbescheinigung nach Verordnung beantragen müssen oder die noch gültigen – nach Richtlinie ausgestellten – EU-Baumusterprüfbescheinigungen bis maximal 2023 verwendet werden dürfen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!