Die deutsche Bekleidungsindustrie ist stark Export abhängig. Insofern beschäftigen sich die Firmen mit besonderen Vertriebsstrukturen. Die Ware wird durch Handelsvertreter, über Vertragshändler oder über Franchisenehmer europa- und weltweit verkauft. Hier gilt es, besondere rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.
So kann beispielsweise der Handelsvertreter am Ende seiner Vertragstätigkeit einen gesetzlichen Ausgleichsanspruch verlangen. Über die Höhe dieses Anspruchs gibt es immer wieder Streit. Wir helfen unseren Firmen, diesen gesetzlichen Ausgleichsanspruch genau zu berechnen, und gestalten Musterverträge, mit denen die Ausgleichslast zumindest minimiert werden kann.
Darüber hinaus beraten wir die Firmen zu den rechtlichen Besonderheiten des Handelsvertreterrechts in den europäischen Nachbarländern. Auch unterstützen wir bei der Erstellung und Optimierung von Vertragshändler- und Franchiseverträgen.
Schnelle Hilfe erhalten Sie durch unsere Musterverträge und -texte, Infoblätter und Checklisten!