REACh – Verbot von NPE in Bekleidung kommt

Nonylphenolethoxylate (NPE) werden immer noch häufig im Ausland bei der Textilveredlung in vielen Textilhilfsmitteln als Tenside und Emulgatoren eingesetzt. Aktuelle Tests zeigen, dass der Stoff in importierten Bekleidungsteilen oft mit hohen Konzentrationen zu finden ist. NPE wird bei der Wäsche ausgewaschen und durch biologischen Abbau entstehen daraus im Abwasser die sehr schwer abbaubaren Nonylphenole, die ebenso wie NPE besonders giftig auf Wasserorganismen wirken. Daher gilt in der EU seit langem nach Anhang XVII der REACh-Verordnung das Verbot, Nonylphenol und Nonylphenolethoxylate in Zubereitungen zur Textil- und Lederverarbeitung mit mehr als 0,1 % in den Verkehr zu bringen. Nun soll ein Verbot von NPE auch für Bekleidung und andere Textilerzeugnisse eingeführt werden mit einem Grenzwert von 0,01 % = 100 ppm. Der aktuelle Verordnungsentwurf vom 22. Juli 2015 wird nun in Kürze umgesetzt, er sieht allerdings eine Übergangsfrist von 5 Jahren vor. Weitere Informationen erhalten Mitglieder in der Geschäftsstelle