„Die neue Reform im Zollrecht, die ab dem 1. Mai diesen Jahres zum Einsatz kommen wird, sorgt für Furore in der Branche“, sagt Thomas Rasch, Hauptgeschäftsführer von GermanFashion. „Der neue UZK – Unionszollkodex – kann zu einer deutlichen Erhöhung der Zollgebühren und damit Verteuerung der Ware führen, wenn einerseits Lizenzgebühren und andererseits Zoll für die lizensierten Waren gezahlt werden müssen.“
Bisher sind Lizenzgebühren für die Nutzung von Warenzeichen nach dem derzeit noch geltenden Zollkodex (ZK) in den meisten Fällen nicht in den Zollwert einzurechnen. Der UZK bringt nun eine wichtige Änderung im Artikel 136 Absatz 4c. „Hier wird geregelt, dass zu zahlende Lizenzgebühren für Warenzeichen zukünftig im UZK immer den Zollwert erhöhen, da ohne die Zahlung ihre Nutzung nicht möglich ist. Diese Aussage ist von den zuständigen Stellen der deutschen Zollverwaltung bestätigt worden“, erläutert Thomas Rasch mit einfachen Worten die neue Rechtslage.
Der Grund für die neue Rechtslage ist eindeutig fiskalisch, also eine Erhöhung des Zollwertes und damit höhere Zölle. Der Verband empfiehlt seinen Mitgliedern, sich auf diese mit Inkrafttreten des Unionszollkodex am 1. Mai 2016 geltende neue Rechtslage einzustellen. Stichtag ist der Tag der Zollwertanmeldung.