Das kann teuer werden!

GermanFashion informiert über neues Textilkennzeichnungsgesetz
„Wer bisher die korrekte Textilkennzeichnung seiner Produkte nicht ganz so ernst nahm oder diese aus Unwissenheit falsch deklarierte, wird sich nun sehr dringend mit dem Thema beschäftigen müssen“, rät Thomas Lange, Geschäftsführer von GermanFashion. Der Mitherausgeber der Kommentare zum TextilKG und zur Europäischen Textilkennzeichnungsverordnung erklärt anlässlich des heute (23.02.2016) veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden nationalen Textilkennzeichnungsgesetzes: „Der nationale Gesetzgeber musste mit einem neuen „Textilkennzeichnungsgesetz“ ein Durchführungsgesetz erlassen. Hier finden sich jetzt die Sanktionen von Verstößen gegen die EU-Verordnung. Die drohenden Geldbußen haben sich auf bis zu 10.000 Euro verdoppelt”.

Für die Kennzeichnungspflichten von Textilerzeugnissen gilt bereits seit Mai 2012 die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung 1007/2011. Da diese keine Sanktionen vorsieht, gilt nun das neue Durchführungsgesetz.

Anders als bisher wird jetzt proaktiv und nicht mehr reaktiv geprüft. Die einzelnen Bundesländer erstellen Überwachungsprogramme, die der Öffentlichkeit präsentiert und von den Marktaufsichtsbehörden durchgeführt werden. Diese wiederum reporten an das Bundeswirtschaftsministerium, welches in ständigem Austausch mit der Europäischen Kommission steht.

„Die Marktaufsichtsbehörden werden beispielsweise die Faserkennzeichnung überprüfen, die Begleitpapiere checken oder auch schauen, ob die Angaben in der korrekten Sprache verfasst sind“, erläutert Lange.

Vebandsmitglieder erhalten auf Anfrage weitere Informationsmaterialien.

Buchtipp: Thomas Lange/Wolfgang Quednau: Kommentar zur europäischen Textilkennzeichnungsverordnung, Frankfurt am Main 2014