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Die Einheitsbedingungen der Bekleidungsindustrie werden als Liefer- und Zahlungsbedingungen zwischen den Herstellern von Bekleidung einerseits
und dem Handel andererseits vereinbart. Die Einheitsbedingungen der Bekleidungsindustrie sind beim Bundeskartellamt angemeldet und
finden mehrheitlich zwischen den Vertragspartnern von Industrie und Handel Anwendung. Sie müssen zwischen den Vertragsparteien
vereinbart werden, damit sie Bestandteil des jeweiligen Vertrages werden. Nachfolgend finden Sie den aktuellen Text der Einheitsbedingungen
der Bekleidungsindustrie in der Fassung vom 01.01.2002.
» Download der Einheitsbedingungen
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