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Einheitsbedingungen
 
Die Einheitsbedingungen der Bekleidungsindustrie werden als Liefer- u. Zahlungsbedingungen, zwischen den Herstellern von Bekleidung einerseits und dem Handel andererseits vereinbart. Die Einheitsbedingungen der Bekleidungsindustrie sind beim Bundeskartellamt angemeldet und finden mehrheitlich zwischen den Vertragspartnern von Industrie und Handel Anwendung. Sie müssen zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden, damit sie Bestandteil des jeweiligen Vertrages werden. Nachfolgend finden Sie den aktuellen Text der Einheitsbedingungen der Bekleidungsindustrie in der Fassung vom 01.01.2002.

» Download der Einheitsbedingungen